Wegen des Initialbesatzes mit jungen Hechten ist bis auf weiteres das Raubfischangeln im Kolonieteich verboten (Fischen mit Spinködern, Köderfischen oder Fischfetzen). Das Friedfischangeln auf Köderfische, Karpfen usw. ist natürlich weiterhin erlaubt.
Ziel ist es, in den nächsten Jahren einen sich selbt tragenden Raubfischbestand im Kolonieteich aufzubauen, um ein angemenessenes Verhältnis zwischen Räubern und Beutefischen herzustellen. Dies wird letztendlich der gesamten Nahrungskette im Gewässer und damit auch der Gewässerqualität zugute kommen.
Der Vorstand.