Fischerprüfung

Fischerprüfung


Die gesetzliche Fischerprüfung kann nach Vollendung des 14. Lebensjahres (bzw. knapp davor) abgelegt werden. Diese Alterbeschränkung und das damit zusammenhängende Verbot des selbständigen Angelns von Minderjährigen unter 14 Jahren ist darin begründet, dass Jugendliche bis zum o.g. Alter keine Wirbeltiere töten dürfen.

Der Einfachheit halber verweisen wir auf einen Info-Flyer des Anglerverbandes Niedersachsen e.V., der alle wichtigen Informationen für Interessierte zusammenfasst.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung inklusive der Prüfung selbst werden zum Beispiel von unseren Nachbarvereinen in Northeim und Bad Gandersheim/Kreiensen angeboten.

Kontaktadressen

 

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