Fischerprüfung

Fischerprüfung


Die gesetzliche Fischerprüfung kann nach Vollendung des 14. Lebensjahres (bzw. knapp davor) abgelegt werden. Diese Alterbeschränkung und das damit zusammenhängende Verbot des selbständigen Angelns von Minderjährigen unter 14 Jahren ist darin begründet, dass Jugendliche bis zum o.g. Alter keine Wirbeltiere töten dürfen.

Der Einfachheit halber verweisen wir auf einen Website des des AVN (Anglerverband Niedersachsen e.V.), der alle wichtigen Informationen für Interessierte zusammenfasst.

Praxisnahe Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung inklusive der Prüfung selbst werden zum Beispiel von unserem Nachbarverein SAV Bad Gandersheim/Kreiensen e.V. angeboten.

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